Ergänzende Vertragsbedingungen der Webmag GmbH für die Erbringung von Leistungen
GÜLTIG NUR IM KAUFMÄNNISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR
1. Allgemeines
1. Diese Vertragsbedingungen regeln ergänzend das Vertragsverhältnis im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen des Anbieters Webmag GmbH (nachfolgend: Webmag) und des Webmag-Kunden (nachfolgend: Kunde).
2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
3. Die Erbringung von Leistungen durch Webmag setzt den Abschluss eines Lizenzvertrags oder einen bereits bestehenden Lizenzvertrag für die Nutzung der Webmag-Plattform voraus. Der Nutzung von Produkten und Leistungen der Webmag GmbH liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Webmag zugrunde, die diese zusätzlichen Vertragsbedingungen ergänzen und die der Kunde mit Bestätigung dieser Bedingungen ebenfalls zustimmt. Insbesondere regeln sie allgemeine Rechte und Pflichten. Sie sind abrufbar unter: https://webmag.io/agb.
4. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die ergänzenden Bedingungen zur Leistungserbringung von Webmag, die der Kunde mit Vertragsabschluss akzeptiert. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn Webmag einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine Bedingungen hinweist und/oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder sie beifügt und Webmag nicht widerspricht, es sei denn, dass Webmag der Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und besondere Regelungen
1. Vertragsgegenstand sind alle Leistungen, die der Kunde und Webmag vereinbaren. Dies kann einerseits die einmalige oder auf Dauer angelegte Leistungserbringung von bestimmten Diensten durch Webmag sein, wie die Änderung von Medien, Optimierung der Inhalte oder die Erstellung von digitalen Medien und andererseits die Verpflichtung, einen Leistungserfolg zu erbringen, wie etwa das Customizen der zur Verfügung gestellten Software.
2. Vereinbaren die Parteien die Verpflichtung, einen Leistungserfolg zu erbringen, finden insbesondere auch Ziffer 6 dieser Bedingungen zusätzlich zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen Anwendung.
3. Digitale Medien werden immer – egal ob vom Kunden selbst oder durch Webmag erstellt – auf Grundlage der Webmag-Technologie unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Software erstellt und veröffentlicht.
4. Der genaue Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung zwischen den Parteien festgehalten.
5. Grundlage hierfür ist immer ein entsprechendes Angebot, das dem Kunden von Webmag zur Annahme vorgelegt wurde. Die Inhalte des Angebots sind für den Vertrag maßgebend. Trägt der Kunde Angaben, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, nicht vor, trägt er das Risiko des Auftragserfolges.
6. Gegenstand des Leistungsvertrags sind ausdrücklich nur jene Bestandteile eines Angebots, die die Erbringung von Leistungen betreffen. Diese Posten sind als solche gekennzeichnet. Posten, die das Angebot von Produktlizenzen betreffen, werden ausdrücklich nur über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Webmag wird im Angebot immer eindeutig auf die jeweils geltenden Bedingungen hinweisen.
7. Webmag erbringt die Leistung gemäß der im Angebot getroffenen Vereinbarungen und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vereinbarte Vergütung. Webmag erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
8. Abweichend von den allgemeinen Vertragsbedingungen kommt der Vertrag durch Annahme eines von Webmag gegenüber dem Kunden übermittelten Leistungsangebots oder durch Übersendung der Auftragsbestätigung zustande.
3. Durchführung der Leistungen
1. Die vereinbarte Leistung kann in einer einmaligen, auch in Teilen, zu erbringenden Leistung bestehen oder sie kann auf Dauer angelegt sein.
2. Webmag erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von Webmag besteht nicht.
3. Webmag behält sich das Recht vor, die vereinbarten Leistungen oder einzelne Bestandteile davon jederzeit und in beliebigem Umfang über Dritte zu erbringen (z.B. die externe Entwicklung von Vorlagen oder Bausteinen oder auch die Erstellung bestimmter Inhalte wie Erstellung von Bildern, Grafiken oder Texten). Für das abgegebene Leistungsergebnis ist Webmag allein verantwortlich, sofern Drittanbieter nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt und damit Teil der vertraglichen Vereinbarung sind.
4. Webmag bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Kostenvoranschläge und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart wurde. Entsprechende Leistung- und Kostenbeschreibungen basieren auf Schätzungen und werden auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt.
5. Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern von Webmag nicht weisungsbefugt.
6. Sofern Webmag die Ergebnisse der Leistung schriftlich zusammengefasst hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde benennt gegenüber Webmag einen Ansprechpartner für die Erteilung von verbindlichen Auskünften und Mitwirkungshandlungen.
2. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner Webmag die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht von Webmag geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Webmag ist nicht verpflichtet, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen.
3. Der Kunde wird Webmag über alle Umstände, die Einfluss auf die Vertragserfüllung haben, vollumfänglich und frühzeitig informieren.
5. Leistungszeit und Verzug
1. Termine zur Leistungserbringung sind unverbindlich. Soweit Termine oder Fristen verbindlich gelten sollen, müssen diese ausdrücklich als verbindlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Die entsprechende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. verspätete Erbringung von Mitwirkungshandlungen) hat Webmag nicht zu vertreten. Im Fall des geschuldeten Leistungserfolgs verlängern sie die Ausführungszeit entsprechend.
3. Webmag haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Webmag oder eines Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen der schuldhaften Verzögerung der Leistung wird die Haftung der Webmag für Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 5 % des Auftragswertes begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Abnahme
1. Soweit in rechtlicher Hinsicht ein Leistungserfolg geschuldet ist, kann Webmag Teilleistungen vorab dem Kunden in geeigneter Form zur Verfügung stellen und eine schriftliche Erklärung verlangen, dass die vorgelegte Leistung bzw. Teilleistung unter dem Vorbehalt der Funktionsfähigkeit im Ganzen abgenommen wird.
2. Erbrachte Leistungsergebnisse gelten vom Kunden als angenommen, wenn dieser seine schriftliche Freigabe erteilt oder innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt schriftlich keine Nachbesserungen einfordert (z.B. Korrekturschleife), Einsprüche aufgrund von Abweichungen zur getroffenen Vereinbarung vorbringt oder aufgrund des Umfangs des Ergebnisses mehr Zeit zur Prüfung verlangt. Im Falle einer entsprechenden Rückmeldung verlängert sich der Zeitraum entsprechend der benötigten Dauer zur Berichtigung und erneuten Vorlage der Ergebnisse, höchstens aber bis zum Zeitpunkt der Freigabe durch den Kunden. Gegebenenfalls werden Entgelte entsprechend der im Angebot vereinbarten Bedingungen fällig (z.B. nach Nutzung der inkludierten Korrekturschleife).
3. Die Abnahme darf durch den Kunden nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln verweigert werden.
7. Gewährleistung und Nacherfüllung
1. Der Kunde wird alle Leistungen der Webmag unverzüglich auf Mangelfreiheit untersuchen.
2. Mängel sind schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel gegenüber der Webmag zu rügen. Webmag wird die Mängel, soweit sie von ihr zu vertreten und nicht nur unerheblich sind, zeitnah bearbeiten. Hierzu ist Webmag ein angemessener Zeitraum einzuräumen.
3. Bei Mängeln leistet Webmag Nacherfüllung nach ihrer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung oder Neuerstellung. Webmag ist berechtigt, den Mangel durch eine Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Leistung nicht erheblich leidet.
4. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängel.
5. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie Webmag unzumutbar, so gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6. Soweit die Leistung ohne vorherige Absprache durch den Kunden verändert bzw. durch Dritte eine Veränderung veranlasst wurde, bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber Webmag, es sei denn, der Kunde weist nach, dass durch die Änderung eine Nachbesserung nicht wesentlich erschwert wird und der Mangel unbeschadet der vorgenommenen Änderungen bereits bei Abnahme vorhanden war.
7. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Vorübergehende Zugriffsbeschränkungen und Störungen begründen weder Gewährleistungsansprüche noch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Eine Kündigung des Kunden ist erst zulässig, wenn Webmag ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Webmag endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird.
9. Zur Haftung und zur Höhe des Schadensersatzes gelten insbesondere die Regelungen Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Nutzungsrechte
1. An den Leistungsergebnissen, die Webmag im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese für eigene Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Nutzungszeitraum für Nutzung der Leistungsergebnisse ist auf die Vertragsdauer des Hauptvertrages beschränkt. Mit dem Ende des Lizenzvertrags erlischt auch der Anspruch des Kunden, die Leistungsergebnisse weiter zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich festgehalten wird. Zu Abschluss und Beendigung des Lizenzvertrags finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Webmag Anwendung (https://webmag.io/agb).
3. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei Webmag.
4. Webmag kann dem Kunden eingeräumte Rechte zur Nutzung entziehen, wenn der Kunde nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Webmag hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Entzug rechtfertigen, kann Webmag die Rechte auch ohne Fristsetzung entziehen. Der Kunde hat Webmag die Einstellung der Nutzung nach einem Entzug der Nutzungsrechte schriftlich zu bestätigen. Webmag wird dem Kunden die Rechte zur Nutzung wieder einräumen, nachdem dieser schriftlich dargelegt und versichert hat, dass durch seine Nutzung keinerlei Verstöße gegen die Rechte von Webmag mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.
5. Besteht eine Verknüpfung mit der Webmag-Plattform, so kann Webmag die Verfügbarkeit und Nutzungsrechte der Dienstleistungsergebnisse auch vorübergehend oder dauerhaft entziehen, wenn wesentliche Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und insbesondere die darin enthaltenen Nutzungs- und Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden.
9. Vergütung
1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Entgelte nach Erbringung der vereinbarten Leistung oder im Fall von (Teil-) Leistungen mit Abnahme der Leistung Teilleistungen können vorab in Rechnung gestellt werden, wenn die Parteien dies vereinbart haben. Hierfür wird ihm eine Rechnung ausgestellt mit – sofern nicht anders vereinbart – einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
2. Sofern vereinbarte Leistungen aus Gründen, die Webmag nicht zu verantworten hat, nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden können, behält sich Webmag das Recht vor, für bereits erbrachte Leistungsergebnisse eine Teilrechnung entsprechend der im Angebot aufgeführten Aufwände der jeweiligen Leistungen zu stellen.
3. Soweit nichts anderes vereinbart, kann Webmag eine dauerhaft vereinbarte Vergütung frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss erhöhen. Weitere Erhöhungen können frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden einer vorangegangenen Erhöhung erfolgen. Eine Erhöhung wird zwei (2) Monate nach Ankündigung wirksam. Bei einer Preiserhöhung hat der Kunde ein Kündigungsrecht bis 14 Tage nach deren Wirksamwerden. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Kündigung, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
4. Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und Webmag im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.
5. Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden nach der Preisliste von Webmag erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
6. Webmag kann Vergütung des Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe Ziffer 4) anfällt.
10. Vertragsbeendigung
1. Der Leistungsvertrag endet, wenn eine Leistungserfolg geschuldet wird, mit Eintritt des geschuldeten Leistungserfolgs oder mit Erbringung der einmaligen Dienstleistung und des Eingangs der Vergütung bei Webmag, unabhängig von der Laufzeit des Grundvertrages.
2. Haben die Parteien die Erbringung einer dauerhaften Dienstleistung vereinbart, wird der Leistungsvertrag unbefristet abgeschlossen und kann beidseitig mit einer Frist von zwei (2) Monaten gekündigt werden. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3. Nach Beendigung haben beide Parteien die im jeweiligen Besitze des Anderen befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem Leistungserbringung übergeben wurden, zurückzugeben. Webmag hat die gespeicherten Daten des Kunden zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.
3.Weitere, andauernde Verträge zwischen Webmag und dem Kunden, insbesondere unbefristet angelegte Lizenzvereinbarungen, bleiben vom Ende des Leistungsvertrags ausdrücklich unberührt.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Ergänzend gelten die Bedingungen zur Kündigung aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nach Vertragsabschluss ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen und Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Es gilt – soweit rechtlich zulässig – das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist Webmags Unternehmenssitz (München) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Leistungsvertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Bei Abweichungen, die aus Übersetzungen entstehen, gilt die Formulierung in deutscher Sprache.